Gesetze / Zwangsverwalterverordnung
ZwVwV§ 7 Rechtsverfolgung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 11.08.2010 – XII ZR 181/08Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung gezogene Nutzungen eines Gewerbegrundstücks nach Aufhebung des ZwangsverwaltungsverfahrensZitiert von 22
- OLG Brandenburg, 15.01.2013 – 3 U 35/11Zitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 07.03.2006 – I-24 U 112/05
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Verwalter hat die Rechtsverfolgung seiner Ansprüche im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zeitnah einzuleiten.