Gesetze / Landesrecht Bayern / Steuer-Zuständigkeitsverordnung
ZustVSt§ 2 Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Steuern
Stand: 25.08.2026
Das Bayerische Landesamt für Steuern leitet die Durchführung der Aufgaben, für deren Erledigung die Finanzämter zuständig sind. Es nimmt zudem die in § 88b Abs. 1 und 2 AO genannten Tätigkeiten wahr. Außerdem hat es die Dienst- und Fachaufsicht über die Landesfinanzschule Bayern.