Gesetze / Landesrecht Bayern / Steuer-Zuständigkeitsverordnung
ZustVSt§ 1 Bayerisches Landesamt für Steuern
Stand: 25.08.2026
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist eine dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unmittelbar nachgeordnete Landesmittelbehörde mit Sitz in München und Dienststellen in Nürnberg und Zwiesel.