Gesetze / Landesrecht Bayern / ZustVBLH · GVBl. S. 257, BayRS 7803-20-L
Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft
8 Normen · Ausgangsfassung vom 04.07.2005 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz
- § 2 Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Land- und Hauswirtschaft
- § 3 Zuständigkeiten für die Berufsbildung im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin
- § 4 Zuständigkeit für die Berufsbildung in weiteren Ausbildungsberufen
- § 5 Zuständigkeiten für die Berufsbildung im Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin
- § 6 Zuständigkeiten für die Berufsbildung bei anderen Fortbildungsprüfungen
- § 7 Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungsnachweise
- § 8 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
02.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 2. Juli 2026 (GVBl. S. 487)
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.