Gesetze / Landesrecht Bayern / ZustV-IM · GVBl. S. 216, BayRS 2030-3-2-1-I
Verordnung über beamten-, richter-, besoldungs-, reisekosten-, trennungsgeld- und umzugskostenrechtliche Zuständigkeiten für Staatsbeamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und über die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Versagung der Aussagegenehmigung für Kommunalbeamte
17 Normen · Ausgangsfassung vom 02.03.2007 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Laufbahnrechtliche Zuständigkeiten | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ernennung
- § 2 Abordnung und Versetzung
- § 3 Sonstige beamtenrechtliche Zuständigkeiten
- § 4 Laufbahnrechtliche Zuständigkeiten
- § 5 Rückforderung und Kürzung von Anwärterbezügen
- § 6 Jubiläumszuwendungen
- § 7 Anweisung des dienstlichen Wohnsitzes
- § 8 Leistungsbezüge
- § 9 Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten
- § 10 Genehmigung und Anordnung von Dienst- und Fortbildungsreisen
- § 11 Bewilligung des vollen Tage- und Übernachtungsgeldes
- § 12 (aufgehoben)
- § 13 Sonstige trennungsgeldrechtliche Zuständigkeiten
- § 14 Zusage der Umzugskostenvergütung
- § 15 (aufgehoben)
- § 16 Versagung der Aussagegenehmigung für Kommunalbeamte
- § 17 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 64 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.