Gesetze / Landesrecht Bayern / StMFH-Zuständigkeitsverordnung
ZustV-FM§ 5 Arbeitszeit
Stand: 25.08.2026
Den in § 1 Abs. 1 genannten Behörden werden folgende der obersten Dienstbehörde zustehenden Befugnisse übertragen:
1. Abweichende Einteilung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Arbeitszeitverordnung (BayAzV)),
2. Verlängerung der Arbeitszeit bei Dienst in Bereitschaft (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BayAzV),
3. Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BayAzV),
4. Festlegungen bei der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 BayAzV) und
5. Abweichungen bei Schichtdienst und wechselndem Dienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 BayAzV).