Gesetze / Landesrecht Bayern / StMFH-Zuständigkeitsverordnung

ZustV-FM

§ 5 Arbeitszeit

Stand: 25.08.2026

Bayern

Den in § 1 Abs. 1 genannten Behörden werden folgende der obersten Dienstbehörde zustehenden Befugnisse übertragen:

1. Abweichende Einteilung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Arbeitszeitverordnung (BayAzV)),

2. Verlängerung der Arbeitszeit bei Dienst in Bereitschaft (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BayAzV),

3. Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BayAzV),

4. Festlegungen bei der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 BayAzV) und

5. Abweichungen bei Schichtdienst und wechselndem Dienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 BayAzV).

§ 4 § 6