nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 4 ZustGVerk (Bayern) — Untere Straßenverkehrsbehörden

Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen BayRS 9210-1-I/B

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die unteren Straßenverkehrsbehörden erfüllen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle Aufgaben, welche die Straßenverkehrs-Ordnung, § 4 der Ferienreiseverordnung sowie § 40 Abs. 1 und 2, § 47 Abs. 4 BImSchG den Straßenverkehrsbehörden zuweist, soweit nicht die örtlichen Straßenverkehrsbehörden, die Bundesverwaltung oder die höheren Straßenverkehrsbehörden zuständig sind.

(2) Untere Verwaltungsbehörden im Sinn der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Zulassungsbehörden.