Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz
ZustÜVOJu§ 2 Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nach § 109 des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Stand: 26.08.2026
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Fachsenats für Personalvertretungsangelegenheiten beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht und der Fachkammer für Personalvertretungsangelegenheiten beim Verwaltungsgericht Dresden beruft das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.