Gesetze / Zuteilungsgesetz 2012
ZuG 2012§ 23 Zuständige Behörde
Zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Behörde nach § 20 Abs. 1 Satz 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist.
Änderungsverlauf
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21.07.2011 Ausfertigung
§ 23 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I 1475)
BGBl. 2011 I S. 1475
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