Gesetze / Zollkostenverordnung
ZollKostV§ 11 Absehen von der Kostenerhebung
Stand: 10.06.2019
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- FG Hamburg, 09.06.2016 – 4 K 23/14Zitiert von 1
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Von der Erhebung der Kosten ist abzusehen, wenn diese im Einzelfall weniger als 5 Euro betragen.