Gesetze / Zollkostenverordnung

ZollKostV

§ 10 Verbundener Kostenbescheid

Stand: 02.12.2019

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Die Zollbehörde kann die in einem Monat für einen Kostenschuldner entstandenen Kosten zu einem Kostenbescheid verbinden, soweit der auf die einzelne kostenpflichtige Amtshandlung entfallende Betrag einen Wert von 5 Euro erreicht.

§ 9 § 11