Gesetze / Zollkostenverordnung
ZollKostV§ 10 Verbundener Kostenbescheid
Stand: 02.12.2019
Die Zollbehörde kann die in einem Monat für einen Kostenschuldner entstandenen Kosten zu einem Kostenbescheid verbinden, soweit der auf die einzelne kostenpflichtige Amtshandlung entfallende Betrag einen Wert von 5 Euro erreicht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 10 ZollKostV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- FG Hamburg, 09.06.2016 – 4 K 23/14Zitiert von 1
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