Rechtsprechung / § 11 ZollKostV

Entscheidungen zu § 11 ZollKostV

3 Entscheidungen · Absehen von der Kostenerhebung

  1. FG Hamburg, 09.06.2016 – 4 K 23/14 Urteil
  2. FG Hamburg, 30.09.2011 – 4 K 103/10 Urteil

    Leitsatz 1. Nimmt die Zollbehörde Sendungen in Verwahrung, die die Post aus dem Nicht-EU-Ausland übernommen und befördert hat, ist Kostenschuldner der Gebühren der auf der Sendung angegebene Empfänger und nicht die Post(Rn.31) .…

  3. FG Hamburg, 29.09.2010 – 4 V 104/10 Beschluss

    Leitsatz Es ist ernsthaft zweifelhaft, ob die Post dann, wenn sie aufgrund des Weltpostvertrags Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland übernimmt und den Zollbehörden übergibt, für dort entstehende Verwahrgebühren Kostenschuldner ist …