Gesetze / Zensusvorbereitungsgesetz 2022
ZensVorbG 2022§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz regelt den Aufbau der für die Vorbereitung des registergestützten Zensus 2021 benötigten Infrastruktur. Der Zensus wird als Kombination aus Bevölkerungszählung und Erfassung des Bestands an Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen durch Auswertung von Verwaltungsdaten sowie durch ergänzende primärstatistische Erhebungen durchgeführt.
Änderungsverlauf
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27.11.2018 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. November 2018 (BGBl. I 2010)
BGBl. 2018 I S. 2010
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