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Artikel 1 · BT-Drs. 19/3828 · S. 9

Zu Artikel 1 (§ 9a)

Zu Artikel 1 (§ 9a)
Die Melderegister sind die Basis des registergestützten Zensus, weil sie die demografischen Daten der Bevölke-
rung, die Grundlagen für die ortsbezogenen Angaben und den Wohnungsstatus sowie die Ausgangsdaten für die
Zuordnung von Personen zu Haushalten und Lebensgemeinschaften enthalten. Die Übermittlung erfolgt aus-
schließlich aufgrund der in den Melderegistern zu den jeweiligen Stichtagen enthaltenen Daten.
Aus den zum Zensusstichtag übermittelten Daten aus den Melderegistern wird mit den drei Monate nach dem
Zensusstichtag übermittelten Daten der stichtagsgenaue Personenbestand der Melderegister zum Zensusstichtag
bestimmt.
Die Datenübermittlungen für den Zensus 2021 erfolgen aufgrund der Vorschrift des § 11a Bundesstatistikgesetz
im XÖV-Standard OSCI-XMeld via OSCI-Transport. Dieser Übermittlungsweg wurde erstmals für die Datenlie-
ferung zum Stichtag 12. November 2017 umgesetzt. Die weiteren Datenlieferungen aus den Melderegistern, ins-
besondere die Lieferung drei Monate nach Zensusstichtag, werden vom Umfang und Inhalt wesentlich komplexer
als die erste Datenlieferung sein. Für solche umfangreichen Datenlieferungen liegen in der amtlichen Statistik
keine Erfahrungen mit diesem im Meldewesen benutzten Standard vor. Daher ist es notwendig, die Übermittlung
der deutlich umfangreicheren Datenlieferungen und die Qualität der zu übermittelnden Daten rechtzeitig im Vor-
feld zu überprüfen, da es im Rahmen der Übermittlung der Daten während der Zensuserhebung keine weiteren
Korrekturmöglichkeiten gibt. Durch eventuelle Fehler entstehende Zeitverzögerungen, insbesondere bei den Da-
tenübermittlungen zum Zensusstichtag sowie drei Monate nach Zensusstichtag, würden das Zensusergebnis sowie
Drucksache 19/3828                                    – 10 –  

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 30.306 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/3828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.193–47.499 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 10c2b3500bd47561….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP