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§ 1 ZeLBV (Brandenburg) — Übertragung der Zuständigkeit

Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung ist für die in § 2

bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität

Potsdam zuständig. Im Übrigen bleiben die im Brandenburgischen Hochschulgesetz

geregelten Zuständigkeiten der Fakultäten unberührt.