Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Staatsregierung des Freistaates Sachsen über die Zuständigkeit auf den Gebieten der Preisbildung, Preisprüfung und Preisangaben
ZVO-Preise§ 3
Stand: 26.08.2026
Die Ermächtigung zur Änderung dieser Verordnung wird dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.