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§ 3 ZVO-Preise (Sachsen)

Verordnung der Staatsregierung des Freistaates Sachsen über die Zuständigkeit auf den Gebieten der Preisbildung, Preisprüfung und Preisangaben

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ermächtigung zur Änderung dieser Verordnung wird dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.