Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Staatsregierung des Freistaates Sachsen über die Zuständigkeit auf den Gebieten der Preisbildung, Preisprüfung und Preisangaben
ZVO-Preise§ 2
Stand: 26.08.2026
Für die Ausführung des Gesetzes zur Regelung der Preisangaben vom 03. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429) und darauf beruhender Rechtsverordnungen sind die kreisfreien Städte und Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden zuständig.