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§ 2 ZVO-Preise (Sachsen)

Verordnung der Staatsregierung des Freistaates Sachsen über die Zuständigkeit auf den Gebieten der Preisbildung, Preisprüfung und Preisangaben

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Ausführung des Gesetzes zur Regelung der Preisangaben vom 03. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429) und darauf beruhender Rechtsverordnungen sind die kreisfreien Städte und Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden zuständig.