Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ZVO-KCanG · GV. NRW. 2024 S. 414

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz

5 Normen · Ausgangsfassung vom 02.07.2024 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Grundsätzliche Zuständigkeit der Bezirksregierung
  3. § 2 Zuständigkeit des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung
  4. § 3 Zuständigkeit der Direktorin oder des Direktors der Landwirtschaftskammer alsLandesbeauftragte oder als Landesbeauftragter
  5. § 4 Begrenzung von Anbauvereinigungen
  6. § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  7. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.11.2025 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 18. November 2025 (GV. NRW. S. 1039)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    11.07.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.07.2024

    GV. NRW. S. 414

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).