Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zuständigkeitsverordnung nach dem Asylverfahrensgesetz für Gesundheitsuntersuchungen
ZVAsylVfG§ 2 Kosten
Stand: 02.08.2026
Das Land erstattet dem die Gesundheitsuntersuchung durchführenden Landkreis die
Kosten der Untersuchung durch einen pauschalen Abgeltungsbetrag. Dieser beträgt
138 Euro pro
Untersuchung. Sind auf Grund klinischer oder epidemiologischer Anhaltspunkte in
Abstimmung mit dem Land weitere Untersuchungen erforderlich, werden die den
pauschalen Abgeltungsbetrag übersteigenden Mehrkosten auf Antrag erstattet.