Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
ZSDigRentÜGremV§ 4 Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 23.06.2021
Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.