Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

ZSDigRentÜGremV

§ 4 Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 23.06.2021

Bund

Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.

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