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§ 4 ZSDigRentÜGremV — Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

Stand: 23.06.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.