§ 845 Vorpfändung
Stand: 06.07.2022
Wird zitiert von 79
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Nach Gewicht
- BGH, 23.03.2006 – IX ZR 116/03Insolvenzanfechtung: Verlust der Wirkung einer zuvor ausgebrachten Vorpfändung bei Anfechtbarkeit der in die kritische Zeit fallenden Hauptpfändung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BGH, 19.03.2025 – VII ZB 30/24Voraussetzungen der Kostenerstattung bei einer Vorpfändung
- BGH, 08.05.2001 – IX ZR 9/99Zitiert von 9
- VG Freiburg, 20.09.2004 – 1 K 2012/02Zitiert von 3
- OLG Naumburg, 19.11.2015 – 12 Wx 46/15
- OLG Hamm, 17.06.2011 – 32 Sdb 42/11
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.07.2026 – AnwZ (Brfg) 41/25
- VG Potsdam, 28.11.2025 – VG 3 K 203/19
- LG Aachen, 08.09.2025 – 5 T 54/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 845 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/845#abs-1 (1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Gerichtsvollzieher hat die Benachrichtigung mit den Aufforderungen selbst anzufertigen, wenn er von dem Gläubiger hierzu ausdrücklich beauftragt worden ist. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung nicht nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der Europäischen Union zu bewirken ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/845#abs-2 (2) Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Benachrichtigung zugestellt ist.