§ 388 Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung
Stand: 10.06.2019
Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt und ist er in dem Termin nicht erschienen, so hat auf Grund seiner Erklärungen ein Mitglied des Prozessgerichts Bericht zu erstatten.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 388 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Thüringen, 01.06.2018 – 4 W 562/17
- EuGH, 16.02.2023 – C-638/22Zitiert von 8
- EuGH, 12.01.2023 – C-638/22
- OLG Braunschweig, 22.03.2024 – 1 WF 33/24
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2012 – 9 Sa 318/12
- OLG Düsseldorf, 30.12.2011 – I-24 U 76/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.