§ 364 Parteimitwirkung bei Beweisaufnahme im Ausland
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/364#abs-1 (1) Wird eine ausländische Behörde ersucht, den Beweis aufzunehmen, so kann das Gericht anordnen, dass der Beweisführer das Ersuchungsschreiben zu besorgen und die Erledigung des Ersuchens zu betreiben habe.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/364#abs-2 (2) Das Gericht kann sich auf die Anordnung beschränken, dass der Beweisführer eine den Gesetzen des fremden Staates entsprechende öffentliche Urkunde über die Beweisaufnahme beizubringen habe.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/364#abs-3 (3) In beiden Fällen ist in dem Beweisbeschluss eine Frist zu bestimmen, binnen der von dem Beweisführer die Urkunde auf der Geschäftsstelle niederzulegen ist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann die Urkunde nur benutzt werden, wenn dadurch das Verfahren nicht verzögert wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/364#abs-4 (4) Der Beweisführer hat den Gegner, wenn möglich, von dem Ort und der Zeit der Beweisaufnahme so zeitig in Kenntnis zu setzen, dass dieser seine Rechte in geeigneter Weise wahrzunehmen vermag. Ist die Benachrichtigung unterblieben, so hat das Gericht zu ermessen, ob und inwieweit der Beweisführer zur Benutzung der Beweisverhandlung berechtigt ist.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 364 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 09.01.2012 – 17 W 259/11
- BGH, 14.06.2005 – VI ZB 5/05Zitiert von 3
- BFH, 11.08.2011 – V R 50/09Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer - Verwertung strafgerichtlicher Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren - Schlüssige Darlegung von verzichtbaren Verfahrensfehlern - Vernehmung eines Zeugen im AuslandZitiert von 33
- BFH, 12.02.2010 – VIII B 192/09Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkürlicher SchätzungsbescheidZitiert von 5
- BFH, 12.10.2000 – VIII B 141/99Zitiert von 2
- FG Münster, 13.05.2025 – 2 K 2954/17 E,G,F
Zuletzt entschieden
- OLG Bremen, 26.04.2024 – 2 U 36/21
- OLG Frankfurt am Main, 13.03.2020 – 11 U 6/19Zitiert von 3
- FG Hamburg, 15.08.2017 – 2 K 270/15
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