§ 365 Abgabe durch beauftragten oder ersuchten Richter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- EuGH, 09.01.2024 – C-181/21Vorabentscheidungsersuchen zu den Bedingungen der Ernennung von Richtern: Unzulässigkeit mangels Erforderlichkeit für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- EuGH, 15.12.2022 – C-181/21Zitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 05.07.2016 – 6 W 37/16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der beauftragte oder ersuchte Richter ist ermächtigt, falls sich später Gründe ergeben, welche die Beweisaufnahme durch ein anderes Gericht sachgemäß erscheinen lassen, dieses Gericht um die Aufnahme des Beweises zu ersuchen. Die Parteien sind von dieser Verfügung in Kenntnis zu setzen.