Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 350 Rechtsmittel

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Für die Anfechtung der Entscheidungen des Einzelrichters (§§ 348, 348a) und des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen (§ 349) gelten dieselben Vorschriften wie für die Anfechtung entsprechender Entscheidungen der Kammer.

§ 349 § 355