§ 155 Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung
Stand: 10.06.2019
In den Fällen der §§ 152, 153 kann das Gericht auf Antrag die Anordnung, durch die das Verfahren ausgesetzt ist, aufheben, wenn die Betreibung des Rechtsstreits, der zu der Aussetzung Anlass gegeben hat, verzögert wird.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 155 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2014 – 2 S 1529/11Abwassergebühren; Gebührenschuldnerschaft bei Nichteigentümern; gewillkürte Prozessstandschaft im Verwaltungsprozess Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- BFH, 17.11.2011 – X E 1/11Erinnerung gegen den Kostenansatz - Vertretungszwang bei Erinnerung, Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung - Kein schwerwiegender Rechtsverstoß durch versehentlich falsche NormbezeichnungZitiert von 6
- BFH, 12.06.2008 – V R 32/06Zitiert von 9
- OLG Saarbrücken, 17.05.2024 – 5 U 32/23Zitiert von 2
- OLG Hamm, 06.07.2022 – 11 W 17/22
- OVG Sachsen, 03.02.2020 – 4 D 66/19
Zuletzt entschieden
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