§ 153 Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- OLG Karlsruhe, 06.02.2003 – 12 U 32/02Zitiert von 3
- LG Arnsberg, 30.11.2018 – 2 O 96/17Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 – 8 Sa 442/12
- AG Köln, 28.08.2012 – 267 C 242/11
- LAG Hamm, 04.05.2011 – 2 Sa 23/11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.