§ 8 Geschäftsstelle
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZKBSV/8#abs-1 (1) Die Kommission hat ihre Geschäftsstelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZKBSV/8#abs-2 (2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Kommission einschließlich der Vorbereitung, Weiterleitung und Bekanntmachung ihrer Entscheidungen und unterstützt die Kommission, die Arbeitskreise und die Berichterstatter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZKBSV/8#abs-3 (3) Die Geschäftsstelle nimmt die an die Kommission gerichteten Anträge entgegen, unterrichtet die zuständige Behörde bei Unvollständigkeit der Anträge unverzüglich und sorgt für die fristgerechte Beurteilung der Anträge durch die Kommission.