Gesetze / ZIS-Ausführungsgesetz ZISAG § 4 Stand: 10.06.2019 Bund Das Bundeskriminalamt ist berechtigt, Daten aus dem Aktennachweissystem für Zollzwecke im automatisierten Verfahren abzurufen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.