Gesetze / ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung

ZIEV

§ 7 Berechnung der Eigenmittelanforderungen

Stand: 10.06.2019

Bund

E-Geld-Institute haben stets über einen Bestand an Eigenmitteln zu verfügen, der mindestens genauso hoch wie die Summe der in den §§ 8 und 9 genannten Erfordernisse ist.

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