Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz
ZFdGInhaltsübersicht
Kapitel 1OrganisationKapitel 2Aufgaben
Kapitel 3BefugnisseAbschnitt 1Befugnisse des
Zollkriminalamtes als ZentralstelleUnterabschnitt 1Datenverarbeitung durch die Zentralstelle
Unterabschnitt 2Datenübermittlung durch die Zentralstelle
Unterabschnitt 3Steuerungsbefugnis der Zentralstelle
Abschnitt 2Befugnisse der
Behörden des Zollfahndungsdienstes
bei der Verhütung und Verfolgung von
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im
Rahmen von Sicherungs- und SchutzmaßnahmenUnterabschnitt 1Datenverarbeitung durch
die Behörden des Zollfahndungsdienstes
Unterabschnitt 2Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
Unterabschnitt 3Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Unterabschnitt 4Strafverfolgung
Unterabschnitt 5Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Unterabschnitt 6Sicherung der Behörden
des Zollfahndungsdienstes und behördlicher EigenschutzUnterabschnitt 7Datenübermittlung durch
die Behörden des Zollfahndungsdienstes
Unterabschnitt 8Ergänzende VorschriftenAbschnitt 3Besondere Befugnisse des ZollkriminalamtesUnterabschnitt 1Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Unterabschnitt 2Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Unterabschnitt 3Zeugenschutz
Abschnitt 4Verfahrensregelungen
Kapitel 4Datenschutz und DatensicherheitAbschnitt 1Datenschutzaufsicht
Abschnitt 2Datenschutzbeauftragte
oder Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 3Datenschutzrechtliche Verantwortung
Abschnitt 4Errichtungsanordnung
Abschnitt 5Pflichten des Zollfahndungsdienstes
Abschnitt 6Rechte der betroffenen Person
Kapitel 5Schlussvorschriften
| § 3 | Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle |
| § 4 | Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch das Zollkriminalamt |
| § 5 | Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Zollfahndungsämter |
| § 6 | Behördlicher Eigenschutz |
| § 7 | Sicherung und Schutz von eingesetzten Bediensteten, Dritten und Vermögenswerten; Zeugenschutz |
Zollkriminalamtes als ZentralstelleUnterabschnitt 1Datenverarbeitung durch die Zentralstelle
| § 8 | Allgemeine Datenverarbeitung |
| § 9 | Befragung und Auskunftspflicht |
| § 10 | Bestandsdatenauskunft |
| § 11 | Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen |
| § 12 | Daten zu anderen Personen |
| § 13 | Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre |
| § 14 | Daten für Zwecke der Ausschreibung |
| § 15 | Zollfahndungsinformationssystem |
| § 16 | Unterrichtung der Zentralstelle |
| § 17 | Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren |
| § 18 | Abgleich personenbezogener Daten |
| § 19 | Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung |
| § 20 | Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken |
| § 21 | Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich |
| § 22 | Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
| § 23 | Datenübermittlung im internationalen Bereich |
| § 24 | Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe |
| § 25 | Weisungsrecht |
Behörden des Zollfahndungsdienstes
bei der Verhütung und Verfolgung von
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im
Rahmen von Sicherungs- und SchutzmaßnahmenUnterabschnitt 1Datenverarbeitung durch
die Behörden des Zollfahndungsdienstes
| § 26 | Allgemeine Datenverarbeitung |
| § 27 | Verarbeitungsbeschränkungen |
| § 28 | Kennzeichnung |
| § 29 | Befragung und Auskunftspflicht |
| § 30 | Bestandsdatenauskunft |
| § 31 | Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen |
| § 32 | Daten zu anderen Personen |
| § 33 | Daten für Zwecke der Ausschreibung |
| § 34 | Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe |
| § 35 | Daten aus Strafverfahren |
| § 36 | Abgleich personenbezogener Daten |
| § 37 | Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung |
| § 38 | Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken |
und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
| § 39 | Allgemeine Befugnisse |
| § 40 | Sicherstellung |
| § 41 | Verwahrung |
| § 42 | Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung |
| § 43 | Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten |
| § 44 | Durchsuchung von Personen |
| § 45 | Durchsuchung von Sachen |
| § 46 | Betreten und Durchsuchung von Wohnungen |
| § 47 | Besondere Mittel der Datenerhebung |
| § 48 | Gerichtliche Anordnung |
| § 49 | Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung |
| § 50 | Gerichtliche Zuständigkeit |
| § 51 | Löschung |
| § 52 | Befugnisse bei Ermittlungen |
| § 53 | Sicherungs- und Schutzmaßnahmen |
| § 54 | Identitätsfeststellung |
| § 55 | Prüfung von mitzuführenden Dokumenten |
| § 56 | Durchsuchung von Personen und Sachen |
| § 57 | Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung |
| § 58 | Platzverweisung |
| § 59 | Sicherstellung |
| § 60 | Betreten und Durchsuchen von Wohnungen |
| § 61 | Gewahrsam |
| § 62 | Besondere Mittel der Datenerhebung |
des Zollfahndungsdienstes und behördlicher EigenschutzUnterabschnitt 7Datenübermittlung durch
die Behörden des Zollfahndungsdienstes
| § 65 | Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich |
| § 66 | Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
| § 67 | Datenübermittlung im internationalen Bereich |
| § 68 | Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe |
| § 71 | Auskunftspflicht im Außenwirtschaftsverkehr |
| § 72 | Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs |
| § 73 | Kernbereich privater Lebensgestaltung |
| § 74 | Gerichtliche Anordnung und Zuständigkeit |
| § 75 | Verarbeitungs- und Durchführungsvorschriften |
| § 76 | Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt |
| § 77 | Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten |
| § 78 | Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten |
| § 79 | Verschwiegenheitspflicht |
| § 80 | Unterrichtung des Deutschen Bundestages |
| § 81 | Zeugenschutzmaßnahmen |
| § 82 | Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger |
| § 83 | Ausschluss der aufschiebenden Wirkung |
| § 84 | Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
oder Datenschutzbeauftragter
| § 85 | Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten |
| § 86 | Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten |
| § 87 | Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
| § 88 | Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem |
| § 89 | Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der den deutschen Auslandsvertretungen zugeordneten Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamten |
| § 90 | Errichtungsanordnung für automatisierte Dateisysteme |
| § 91 | Protokollierung |
| § 92 | Dokumentation bei verdeckten Maßnahmen |
| § 93 | Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen |
| § 94 | Benachrichtigung bei Ausschreibungen |
| § 95 | Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern |
| § 96 | Aussonderungsprüffrist, Mitteilung von Löschungsverpflichtungen |
| § 97 | Berichtigung personenbezogener Daten, Einschränkung der Verarbeitung in Akten, Vernichtung von Akten |
| § 98 | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
| § 99 | Automatisiertes Abrufverfahren |
| § 100 | Rechte der betroffenen Person |