Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz
ZFdG§ 29 Befragung und Auskunftspflicht
Stand: 02.04.2021
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach den §§ 4 bis 7 ist für die Behörden des Zollfahndungsdienstes § 9 entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz
ZFdGStand: 02.04.2021
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach den §§ 4 bis 7 ist für die Behörden des Zollfahndungsdienstes § 9 entsprechend anzuwenden.