Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ZBB-Zuständigkeitsübertragungsverordnung MWE
ZBBZÜVMWE§ 2 Vertretung bei Klagen
Stand: 21.08.2026
Im Rahmen der Übertragung der Zuständigkeit nach § 1 wird die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg ermächtigt, das Ministerium für Wirtschaft und Energie sowie den gesamten Geschäftsbereich in verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Dies gilt auch für Anträge in einstweiligen Rechtsschutzverfahren.