Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprO§ 58 Zeitpunkt der Prüfung
Stand: 14.10.2021
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.