nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 58 ZApprO — Zeitpunkt der Prüfung

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Stand: 14.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.