Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen
ZALGM§ 9 Aufgaben des Schulamtes
Stand: 25.08.2026
Dem Schulamt obliegen im Rahmen der Ausbildung insbesondere folgende Aufgaben:
1. Zuweisung der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen an eine Schule und zu einer Betreuungslehrkraft im Benehmen mit dem Seminarrektor oder der Seminarrektorin ,
2. Bestellung der Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen,
3. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen.