Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen

ZALGM

§ 10 Aufbau der Studienseminare für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/10#abs-1 (1) Die Studienseminare werden von den Regierungen mit Zustimmung des Staatsministeriums eingerichtet. Sie gliedern sich in Seminare, die von Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen geleitet werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/10#abs-2 (2) Die Leitung des Studienseminars hat jeweils ein Seminarrektor oder eine Seminarrektorin mit besonderen fachlichen und organisatorischen Aufgaben inne.

§ 9 § 11