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# § 9 ZALGM (Bayern) — Aufgaben des Schulamtes

Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Schulamt obliegen im Rahmen der Ausbildung insbesondere folgende Aufgaben:

1. Zuweisung der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen an eine Schule und zu einer Betreuungslehrkraft im Benehmen mit dem Seminarrektor oder der Seminarrektorin ,

2. Bestellung der Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen,

3. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen.

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Zitiervorschlag: § 9 ZALGM (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ZALGM/9

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