Dem Schulamt obliegen im Rahmen der Ausbildung insbesondere folgende Aufgaben:
1. Zuweisung der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen an eine Schule und zu einer Betreuungslehrkraft im Benehmen mit dem Seminarrektor oder der Seminarrektorin ,
2. Bestellung der Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen,
3. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen.