Gesetze / Wertpapierhandelsgesetz
WpHG§ 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WpHG/74#abs-1 (1) Die Regeln für den Zugang zu einem multilateralen Handelssystem müssen mindestens den Anforderungen nach § 19 Absatz 2 und 4 Satz 1 und 2 des Börsengesetzes entsprechen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WpHG/74#abs-2 (2) Die Regeln für den Handel und die Preisermittlung dürfen dem Betreiber eines multilateralen Handelssystems keinen Ermessensspielraum einräumen; dabei müssen die Preise im multilateralen Handelssystem entsprechend den Regelungen des § 24 Absatz 2 des Börsengesetzes zustande kommen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WpHG/74#abs-3 (3) Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems hat Vorkehrungen zu treffen, um
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WpHG/74#abs-4 (4) Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems muss fortlaufend über ausreichende Finanzmittel verfügen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Systems sicherzustellen, wobei der Art und dem Umfang der an dem Handelssystem abgeschlossenen Geschäfte sowie der Art und der Höhe der Risiken, denen es ausgesetzt ist, Rechnung zu tragen ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WpHG/74#abs-5 (5) Dem Betreiber eines multilateralen Handelssystems ist es nicht gestattet, an einem multilateralen Handelssystem Kundenaufträge unter Einsatz seines eigenen Kapitals auszuführen oder auf die Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge im Sinne von § 2 Absatz 29 zurückzugreifen.