Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wohnraumstärkungsgesetz
WohnStG§ 23 Einschränkung eines Grundrechts
Stand: 26.08.2026
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß
Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt.