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§ 23 WohnStG (Nordrhein-Westfalen) — Einschränkung eines Grundrechts

Wohnraumstärkungsgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß

Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt.