Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wohnraumstärkungsgesetz
WohnStG§ 15 Wohnnutzungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebot
Stand: 01.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WohnStG/15#abs-1 (1) Wird Wohnraum entgegen § 12 Absatz 2 zu anderen als Wohnzwecken genutzt, so kann die Gemeinde anordnen, dass der Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen ist (Wohnnutzungsgebot). Die Gemeinde setzt hierfür eine Frist, die im Regelfall zwei Monate beträgt. Die Gemeinde kann auch die Räumung anordnen (Räumungsgebot).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WohnStG/15#abs-2 (2) Ist Wohnraum entgegen § 12 Absatz 2 so verändert worden, dass er nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist, so kann die Gemeinde anordnen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt oder ein zumindest gleichwertiger Zustand geschaffen wird (Wiederherstellungsgebot). Ein Wiederherstellungsgebot scheidet aus, soweit die Wiederherstellung unzumutbar wäre. Dies ist der Fall, wenn die Herstellungskosten die ortsüblichen Kosten für einen Neubau in gleicher Größe, Ausstattung und am gleichen Standort überschreiten würden. Ist die Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich, so kann die Gemeinde die Schaffung von Ersatzwohnraum nach § 13 Absatz 2 oder die Zahlung einer einmaligen Ausgleichszahlung nach § 14 Absatz 1 verlangen.
Teil 4
Verfahren
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 15 WohnStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 13.06.2024 – 16 L 665/24Zitiert von 1
- VG Köln, 25.07.2025 – 16 K 3668/24
- VG Köln, 01.07.2022 – 16 L 559/22Zitiert von 1
- VG Köln, 16.10.2026 – 28 K 3595/24Kein Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung für Wohnraumabbruch bei vorübergehendem Unterkommen im Ersatzbau Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 05.09.2025 – 18 L 1685/25
- OVG NRW, 24.10.2022 – 14 B 856/22Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.