Gesetze / Wohnungsbau-Prämiengesetz
WoPG 1996§ 7 Aufbringung der Mittel
Stand: 10.06.2019
Der Bund stellt die Beträge für die Prämien den Ländern in voller Höhe gesondert zur Verfügung.
Gesetze / Wohnungsbau-Prämiengesetz
WoPG 1996Stand: 10.06.2019
Der Bund stellt die Beträge für die Prämien den Ländern in voller Höhe gesondert zur Verfügung.