Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
WoPDV 1982§ 20 Anwendungsvorschrift
Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1509) ist erstmals für das Sparjahr 2009 anzuwenden.
Änderungsverlauf
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29.07.2008 Ausfertigung
§ 20 neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I 1509)
BGBl. 2008 I S. 1509
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