Gesetze / Wohngeldverordnung WoGV § 5 Nicht feststehende Betriebskosten Stand: 10.06.2019 Bund Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.