§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoGV/1#abs-1 (1) Die Miete und der Mietwert im Sinne des Wohngeldgesetzes sind nach den Vorschriften des Teils 2 dieser Verordnung zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoGV/1#abs-2 (2) Die Belastung im Sinne des Wohngeldgesetzes ist nach Teil 3 dieser Verordnung zu berechnen, soweit nicht nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Wohngeldgesetzes von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung abgesehen werden kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WoGV/1#abs-3 (3) Die Mietenstufen für Gemeinden ergeben sich aus der dieser Verordnung beigefügten Anlage.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 1 WoGV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 24.01.2019 – 3 K 2411/17Zitiert von 1
- BSG, 03.09.2020 – B 14 AS 34/19 RArbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Hof in Bayern - Anforderungen an das schlüssige Konzept des Grundsicherungsträgers - gerichtliche Kontrolle - tatrichterliche Beweiswürdigung - revisionsgerichtliche Überprüfung - Repräsentativität der DatenerhebungZitiert von 129
- BSG, 25.04.2018 – B 14 AS 14/17 RArbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zusammenleben eines Elternteils mit einem unter 25-jährigen Kind mit bedarfsdeckendem eigenen Einkommen - Aufteilung der tatsächlichen Aufwendungen nach Kopfteilen - Angemessenheitsprüfung - Produkttheorie - angemessene Wohnungsgröße - Maßgeblichkeit der Anzahl der Mitglieder der BedarfsgemeinschaftZitiert von 22
- LSG Hessen, 04.03.2026 – L 4 SO 116/23Zitiert von 1
- FG Köln, 19.09.2024 – 4 K 2189/23Zitiert von 7
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 – L 1 AS 456/21 WAZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- SG Fulda, 14.04.2021 – S 7 SO 57/18
- LSG NRW, 14.02.2019 – L 7 AS 1048/16Zitiert von 1
- LSG NRW, 15.03.2018 – L 19 AS 821/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 WoGV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.12.2022 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I 2160)
BGBl. 2022 I S. 2160
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02.10.2015 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I 1610)
BGBl. 2015 I S. 1610
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24.09.2008 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I 1856)
BGBl. 2008 I S. 1856
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24.12.2003 Ausfertigung
§ 1 Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 54 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I 2954)
BGBl. 2003 I S. 2954
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.