Gesetze / Wohngeldverordnung

WoGV

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund10 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoGV/1#abs-1 (1) Die Miete und der Mietwert im Sinne des Wohngeldgesetzes sind nach den Vorschriften des Teils 2 dieser Verordnung zu ermitteln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoGV/1#abs-2 (2) Die Belastung im Sinne des Wohngeldgesetzes ist nach Teil 3 dieser Verordnung zu berechnen, soweit nicht nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Wohngeldgesetzes von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung abgesehen werden kann.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WoGV/1#abs-3 (3) Die Mietenstufen für Gemeinden ergeben sich aus der dieser Verordnung beigefügten Anlage.

§ 2